Pflegerin misst Temperatur bei Patient

SGB XI Leistungen

Das können wir für Sie tun:

  • Körperpflege
  • Zubereitung von warmen Speisen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sonderernährung bei implantierter Magensonde ( PEG)
  • Ausscheidung
  • Lagern / Betten
  • Mobilisation

Die Kosten für Leistungen aus dem SGB XI werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einem Pflegegrad.

Pflegeberatung / Pflegeschulung nach § 45 SGB XI